Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die talent360 GmbH (im Folgenden „talent360“) bietet über die Webseiten der Internetplattform www.talent360.io und www.bewerbung.jobs. (im Folgenden „talent360-Plattform“) mit seinem Produkt talent.Flow verschiedene Software- und Agenturleistungen für kleine und mittelgroße Unternehmen an, wie insbesondere das Erstellen von Job-Kampagnen, die Verbreitung von Stellenanzeigen über Reichweitenpartner und andere Agentur-Dienstleistungen (im Folgenden „Agenturleistung“) sowie die Möglichkeit, über eine von talent360 zur Verfügung gestellte Software Stellenausschreibungen und Bewerber zu verwalten (im Folgenden: Softwarelösung“, zusammen nachstehend auch die „talent360-Dienstleistungen“).
1.2 Die talent.Flow Module können von Ihnen sowohl gemeinsam als auch getrennt genutzt werden. Voraussetzung für die Erbringung der talent360-Dienstleistungen ist die Eröffnung eines Nutzerkontos auf der talent360-Plattform.
1.3 Diese Nutzungsbedingungen von talent360 legen die Regeln für die Nutzung der talent360-Plattform und der talent360-Dienstleistungen fest (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“). Zu den Nutzungsbedingungen gehören auch die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Agenturleistung und Softwarelösung (im Folgenden „Ergänzende Vertragsbedingungen“), soweit Sie diese Leistungen nutzen. Bei Widersprüchen zwischen den Ergänzenden Vertragsbedingungen und den Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen der Ergänzenden Vertragsbedingungen vor.
1.4 Durch Nutzung der talent360-Plattform bestätigen Sie, dass Sie die Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Bitte sehen Sie von der Nutzung der talent360-Plattform und der talent360-Dienstleistungen ab, wenn Sie mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind.
1.5 Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzungsverträge, die zwischen talent360 und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, über die talent360-Plattform geschlossen werden (im Folgenden „Nutzungsverträge“).
1.6 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritten finden auf die Nutzungsverträge keine Anwendung, es sei denn, talent360 stimmt deren Anwendung ausdrücklich in Textform zu.
2. Registrierung und Nutzung
2.1 Um Zugriff auf die talent360-Plattform zu erhalten, müssen Sie sich für ein Nutzerkonto (im Folgenden „Nutzerkonto“) registrieren, indem Sie einen Benutzernamen und ein Passwort anlegen. Weiterhin müssen Sie Ihr Nutzerkonto dem Konto Ihres Unternehmens zuordnen (im Folgenden „Unternehmenskonto“, zusammen mit dem Nutzerkonto das „Konto“). Wenn Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Registrierung Ihres Nutzerkontos noch kein Unternehmenskonto aufweist, ist ein solches Unternehmenskonto zwingend durch einen dazu befugten Vertreter des Unternehmens einzurichten. Sie sind verpflichtet, zutreffende, vollständige und aktuelle Registrierungsinformationen anzugeben und Ihr Passwort vertraulich zu behandeln. Durch Ihre Registrierung bestätigen Sie, dass Sie die volle Verantwortung für alle Aktivitäten tragen, die über Ihren Account stattfinden. talent360 kann davon ausgehen, dass alle Mitteilungen, die über Ihr Account erfolgen, auch von Ihnen stammen. Es steht talent360 frei, die Eröffnung des Accounts abzulehnen.
2.2 Das auf der talent360-Plattform bereitgestellte Angebot, die dort bezeichneten talent360-Dienstleistungen zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot von talent360 dar. Es handelt sich dabei lediglich um Aufforderung an Sie, ein verbindliches Angebot abzugeben.
2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt im Konto selbst. Dort sind neben dem Firmennamen und Rechnungsadresse auch Zahlungsinformationen zu hinterlegen. Durch Bestätigung und Absendung dieser Angaben schließen Sie einen Nutzungsvertrag über die kostenpflichtige Nutzung der talent360-Dienstleistungen mit talent360 ab.
3. Nutzung der talent360-Plattform
3.1 Sie verpflichten sich, bei Nutzung der talent360-Plattform und der talent360-Dienstleistungen die Vorgaben dieser Ziffer 3 einzuhalten.
3.2 Folgende Handlungen sind Ihnen untersagt:
- Zugriff auf, Manipulation oder Nutzung nicht-öffentlicher Bereiche der talent360-Plattform, auf die Computersysteme von talent360 oder auf die technischen Trägersysteme von den Anbietern von talent360;
- das Prüfen, Abfragen oder Testen der Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks oder das Verletzen oder Umgehen von Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen;
- Zugriff auf oder Durchsuchen der talent360-Plattform und der talent360-Dienstleistungen mit anderen Mitteln als den von talent360 unterstützten Schnittstellen (z. B. durch „Scraping“);
- Störung oder Überlastung unserer Infrastruktur durch absichtlich unangemessene Anfragen oder Belastungen unserer Ressourcen (z. B. durch die Verwendung von „Bots“ oder anderen automatisierten Systemen, um Anfragen an unsere Server zu senden); oder
3.3 Weiterhin dürfen Sie die talent360-Plattform und die talent360-Dienstleistungen nicht zur Durchführung, Förderung oder Unterstützung der folgenden Handlungen nutzen:
- rechtswidrige oder betrügerische Aktivitäten;
- Nachahmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder falsche Darstellung einer Zugehörigkeit zu einer natürlichen oder juristischen Person auf eine Art und Weise, die andere irreführt oder täuscht oder dies zu tun beabsichtigt;
- Aktivitäten, die diffamierend, verleumderisch oder bedrohlich sind oder Hassreden, Belästigungen oder Stalking darstellen;
- Veröffentlichung oder Posten privater oder persönlicher Angaben anderer Personen ohne deren ausdrückliche Genehmigung und Zustimmung;
- Verschicken nicht erbetener Nachrichten, Anpreisungen oder Werbung oder von Spam;
- Veröffentlichung von oder Verknüpfung mit schädlichen Inhalten, die den Browser oder Computer eines anderen Nutzers beschädigen oder stören sollen; oder
- Anpreisen oder Bewerben von anderen als eigenen Produkten oder Leistungen ohne die entsprechende Zustimmung;
- soweit nicht durch anwendbares zwingendes Rechts ausdrücklich zugelassen, dürfen Sie nicht, und dürfen andere nicht dazu auffordern, unterstützen oder ermächtigen, die den talent360-Dienstleistungen zugrundeliegende Software oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, rückzuübersetzen, zu de-kompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu verfälschen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.
3.4 Sie dürfen keine Nutzerinhalte auf der talent360-Plattform posten, die:
- gegen geltendes Recht, die geistigen Eigentumsrechte Dritter, gegen Publizitätsrechte oder das Recht auf Privatsphäre verstoßen;
- irreführend, betrügerisch, rechtswidrig, obszön, pornographisch, diffamierend, verleumderisch oder bedrohlich sind, Hassreden, Belästigungen oder Stalking darstellen;
- personenbezogene Informationen Minderjähriger erhalten;
- sensible personenbezogene Informationen wie Kreditkartennummern, Sozialversicherungsnummern oder Gesundheitsinformationen enthalten, ohne dass die vorherige Zustimmung von talent360 in Textform im Rahmen eines Nutzungsvertrags erteilt wurde;
- Viren, Bots, Würmer oder ähnliche schädliche Materialien enthalten; oder
- Informationen enthalten, die Sie kraft Gesetzes oder aufgrund vertraglicher oder treuhänderischer Pflichten nicht zur Verfügung stellen dürfen.
3.5 Für den Fall, dass Sie Dritte damit beauftragen, zum Zwecke des Ex- bzw. Imports von Daten auf die talent360-Plattform zuzugreifen, haben Sie sicherzustellen, dass (i) der Dritte nur solche Daten ex- bzw. importiert, die rechtmäßig von Ihnen genutzt werden dürfen, (ii) der Zugriff auf die talent360-Plattform ausschließlich über von talent360 zur Verfügung gestellte und autorisierte Schnittstellen erfolgt und (iii) der Dritte die Vorgaben zur Nutzung der talent360-Plattform gemäß dieser Ziffer 3 einhält. Es besteht Einigkeit, dass Sie gegenüber talent360 für jegliches Fehlverhalten des von Ihnen beauftragten Dritten haften. talent 360 behält sich vor, den Dritten bei Nichteinhaltung der vorstehenden Voraussetzungen von der Nutzung der relevanten Schnittstellen auszuschließen.
4. Verfügbarkeit der talent360-Server
4.1 talent360 gewährleistet eine 99%-ige Verfügbarkeit im stabilen produktiven Umfeld der für die Erbringung der talent360-Dienstleistungen erforderlichen Server von talent360 im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von talent360 liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Serversoftware), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 4.3 vorab angekündigt wurden.
4.2 Gegen Aufpreis kann eine höhere Verfügbarkeit der Server von talent360 zwischen den Parteien vereinbart werden.
4.3 talent360 ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer zwingender technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Server von talent360 zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme voraussichtlich zu einer Unterbrechung der Erreichbarkeit der Server von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, kündigt talent360 diese Wartungsarbeit per E-Mail mindestens 24 Stunden vorab an. Die angekündigte Wartungsarbeit kann auf Ihren Wunsch hin verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von talent360 zu vertreten ist.
4.4 Störungen der Serververfügbarkeit müssen von Ihnen unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. talent360 wird sich bemühen, bei Meldungen von Störungen, die zu einem Totalausfall der Server von talent360 führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Berlin) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Server führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird talent360 sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störungsmeldung zu reagieren.
4.5 Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die von Ihnen zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
5. Mitwirkungshandlungen
5.1 Sie sind verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner (Weisungsberechtigter) nebst Stellvertreter zu benennen, der berechtigt ist, alle Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Sie sind für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob talent360 Sie bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten; (ii) die technische Anbindung von Schnittstellen nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten; (iii) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und das Zuweisen von Zugängen zum Account.
5.3 Sie sind verpflichtet, talent360 über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Sie werden talent360 bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. talent360 ist berechtigt, Ihnen vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassungen an der Software von talent360 zu beseitigen, sofern Ihnen ein solches Vorgehen zumutbar ist.
6. Rechteeinräumung
6.1 talent360 räumt Ihnen ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten talent360-Dienstleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die talent360-Dienstleistungen ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und Dritten zur Nutzung nicht zur Verfügung zu stellen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preise, wie sie auf der talent360-Plattform angegeben werden. Die dortigen Preise sind monatliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, sofern anwendbar. Die Höhe der monatlichen Vergütung für die Nutzung der talent360-Dienstleistungen richtet sich nach der von Ihnen gebuchten Version der talent360-Dienstleistungen (siehe Ziffer 2.3) und etwaigen zusätzlich gebuchten Leistungen.
7.2 Sie haben die Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils mit Zugang der Rechnung im Voraus zur Zahlung fällig.
7.3 Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum zu dem mit Ihnen vereinbarten Startdatum, an welchem ebenso die Freischaltung des Accounts erfolgt. Die Zahlung wird mit dem Tag der Fälligkeit ausgeführt. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich talent360 das Recht vor, die Gültigkeit der Karte zu überprüfen, den Verfügungsrahmen für die Debitierung, sowie die Adressangaben zu kontrollieren. talent360 ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die eingegebene Kreditkarte als Zahlungsmittel abzulehnen. Bei monatlicher Abrechnung wird Ihnen eine Rechnung von talent360 in elektronischer Form in Ihrem Account zum Abruf zur Verfügung gestellt sowie per E-Mail versandt.
7.4 Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum zu dem mit Ihnen vereinbarten Startdatum, an welchem ebenso die Freischaltung des Accounts erfolgt. Der Abrechnungszeitraum endet nach Ablauf eines Jahres. Der Rechnungsbetrag ergibt sich hierbei aus der 12-fachen monatlichen Vergütung für die bestellte talent360-Dienstleistung (Ziffer 7.1). talent360 schaltet den Kundenzugang für den mit Ihnen vereinbarten und auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum entsprechend zunächst für ein Jahr frei. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der talent360-Dienstleistungen mit jährlicher Abrechnung erfolgen per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrifteinzug jährlich im Voraus. Bei jährlicher Abrechnung wird Ihnen eine Rechnung über 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail zugesandt.
7.5 Im Verzugsfall ist talent360 berechtigt, Ihren Zugang zu der talent360-Plattform und den talent360-Dienstleistungen unverzüglich zu sperren, sofern auch nach Ablauf einer Ihnen gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde. Auf diese Sperrung wird talent360 Sie vorher unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Sie bleiben in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung verursachte Schäden können nicht gegenüber talent360 geltend gemacht werden. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der § 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
8. Immaterialgüterrechte
8.1 Sie besitzen alle erforderlichen Rechte an den talent360 über die talent360-Plattform oder auf sonstige Weise übermittelten Angaben und Inhalte, auch soweit es sich dabei um vertrauliche Informationen und Kundendaten handelt, und einschließlich aller der für eine vertragsgemäße Nutzung durch talent360 erforderlichen Immaterialgüterrechte. Sie erteilen talent360 und den von talent360 bevollmächtigten externen Dienstleistern eine weltweite, nicht ausschließliche Lizenz, die Kundendaten und etwaige sonstige geschützte Inhalte zu folgenden Zwecken zu hosten, zu kopieren, darauf zuzugreifen, sie zu verarbeiten, zu übermitteln und anzuzeigen: (a) die talent360-Dienstleistungen aufrechtzuerhalten, bereitzustellen und zu verbessern und diesen Vertrag zu erfüllen, (b) technische Probleme oder Sicherheitsprobleme zu verhindern oder zu bewältigen und Support-Anfragen zu klären, (c) eine Behauptung zu untersuchen, ein Endnutzer habe gegen diesen Vertrag oder die Nutzungsbedingungen von talent360 verstoßen, oder (d) für von Ihnen ausdrücklich angewiesene Zwecke.
8.2 talent360 ist Inhaber aller erforderlichen Rechte – einschließlich aller damit verbundenen Immaterialgüterrechte – an den Berichten und sonstigen Materialien, die von talent360 aufgrund der talent360-Dienstleistungen entwickelt wurden (im Folgenden “Ergebnisse”) sowie an der Software, welche der talent360-Dienstleistungen zugrunde liegt, einschließlich Verbesserungen oder zukünftiger Anpassungen derselben. Erwerben Sie talent360-Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag, erteilt talent360 Ihnen eine nicht unterlizenzierungsfähige, nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung der Ergebnisse ausschließlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz und in Übereinstimmung mit dem Nutzungsvertrag.
8.3 talent360 begrüßt Feedback von Ihnen und Ihren Kunden zu der talent360-Plattform und den talent360-Dienstleistungen. Lassen Sie talent360 Feedback oder Vorschläge von sich oder Ihren Kunden zu der talent360-Plattform und den talent360-Dienstleistungen (im Folgenden “Feedback”) zukommen, kann talent360 das Feedback ohne Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber Ihnen oder Ihren Kunden verwenden, offenlegen, vervielfältigen, unterlizenzieren oder in sonstiger Weise verbreiten und verwerten, unter der Bedingung, dass talent360 weder Sie noch Ihren Kunden als Quelle dieses Feedbacks angibt.
9. Haftung
9.1 Gegenüber den Nutzern der talent360-Plattform und den talent360-Dienstleistungen haftet talent360 uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet talent360 gegenüber Nutzern der talent360-Plattform und den talent360-Dienstleistungen uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien.
9.2 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet talent360 gegenüber Nutzern der talent360-Plattform und den talent360-Dienstleistungen nur für Schäden, welche von talent360 verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von talent360 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von unwesentlichen Nebenpflichten ist ausgeschlossen.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von talent360.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der von Ihnen ausgewählten Version der talent360-Dienstleistungen. Sie können bestimmte Änderungen an der von Ihnen ausgewählten Version der talent360-Dienstleistungen direkt im Account vornehmen. Die daraus resultierenden Änderungen im Hinblick auf den jeweiligen Leistungsumfang und die jeweiligen Vergütungen ergeben sich aus den anwendbaren Ergänzenden Vertragsbedingungen sowie aus den Angaben auf der talent360-Plattform.
10.2 Die Parteien sind berechtigt, die Nutzungsverträge bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht seitens talent360 insbesondere bei nicht sachgemäßer Nutzung der talent360-Plattform gemäß Ziffer 3. Weitergehende Ansprüche bleiben im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 talent360 erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihren Mitarbeitern nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab.
11.2 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die (i) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis drei Jahre nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrags.
12. Externe Links und Dienste
Die talent360-Plattform und die talent360-Dienstleistungen können (i) von Dritten zur Verfügung gestellte Informationen und Inhalte; (ii) Links zu Websites Dritter, wie z. B. Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; und (iii) Produkte und Dienstleistungen Dritter zum direkten Verkauf an Sie enthalten. talent360 ist nicht für die Verfügbarkeit solcher externen Websites verantwortlich. talent360 ist nicht verantwortlich oder haftbar für (i) auf oder von solchen Websites verfügbaren Inhalte, Werbung, Produkte oder andere Materialien, (ii) Fehler oder Auslassungen auf diesen Websites oder (iii) Praktiken beim Umgang mit Informationen oder andere Geschäftspraktiken der Betreiber dieser Websites. Sie bestätigen ferner und stimmen zu, dass talent360 weder direkt noch indirekt für Schäden oder Verluste verantwortlich oder haftbar ist, die tatsächlich oder angeblich durch oder in Verbindung mit Nutzung von verlinkten Websites verursacht wurden. Ihre Interaktionen mit solchen Dritten unterliegen deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien und allen sonstigen ähnlichen Bestimmungen.
13. Änderungsvorbehalte
13.1 talent360 hat das Recht, die Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der talent360-Dienstleistungen zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen werden Ihnen spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Ihre Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widersprechen. talent360 verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
13.2 talent360 behält sich vor, die talent360-Plattform und die talent360-Dienstleistungen zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außer solche Änderungen und Abweichungen sind für Sie nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der talent360-Plattform und der talent360-Dienstleistungen oder einer Änderung von Funktionalitäten derselben eine wesentliche Änderung der durch die talent360-Plattform und die talent360-Dienstleistungen unterstützten Arbeitsabläufe und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird talent360 dies Ihnen spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widersprechen Sie der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. talent360 wird Sie bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
13.3 talent360 behält sich darüber hinaus vor, die talent360-Plattform und die talent360-Dienstleistungen zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der talent360-Plattform und der talent360-Dienstleistungen mit dem auf diese anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit talent360 damit einer an talent360 gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der talent360-Plattform und der talent360-Dienstleistungen zu beseitigen; oder (iv) soweit dies überwiegend vorteilhaft für Sie ist.
13.4 talent360 ist berechtigt, die Preise für die talent360-Dienstleistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. talent360 wird Ihnen diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die Sie bereits Zahlungen geleistet haben. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so können Sie dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features bzw. Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeiter resultierende Änderungen des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer.
13.5 Widersprechen Sie einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 13 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. talent360 behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.
14.2 Sind einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.3 Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen talent360 und Ihnen resultierenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von talent360.
14.4 Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region – Deutschland, Österreich Schweiz – ist die zum Vertragsschluss gültige deutsche Fassung der Nutzungsbedingungen.
Stand 21.12.2022
Angaben gemäß § 5 TMG:
talent360 GmbH
Stallschreiberstraße 32a
10179 Berlin
Geschäftsführer: Marc Schach
Handelsregister: Berlin – Charlottenburg
HRB: 207409
USt-ID: DE324564445
Steuernummer: 30/554/50600
Kontakt:
E-Mail: hello@talent360.io
Telefonnummer: +49 (0)30 5490-511-0
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Marc Schach
Dieses Impressum gilt auch für folgende Unterseiten und Domänen:
- talent360.io
- bewerbung.jobs
- talent-360.de
- talent-360.com
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Urheberrecht
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- Geltungsbereich
- Diese ergänzenden Vertragsbedingungen von talent360 (im Folgenden „Ergänzende Vertragsbedingungen für Agenturleistungen“) gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen, soweit Sie das goReach Modul nutzen. Bei Widersprüchen zwischen den Ergänzenden Vertragsbedingungen goReach-Modul und den Nutzungsbedingungen, gehen die Regelungen der Ergänzenden Vertragsbedingungen goReach-Modul vor.
- talent360 behält sich vor, die Inhalte des goReach-Moduls von Zeit zu Zeit zu aktualisieren.
- Die Definitionen aus den Nutzungsbedingungen gelten auch im Rahmen der Ergänzenden Vertragsbedingungen goReach-Modul.
- Leistungen von talent360
- Im Rahmen des goReach-Moduls erstellt talent360 Job-Kampagnen. Hierzu wird Ihre Stellenanzeige sowohl in die Datenbank als auch den Feed von talent360 integriert und anschließend über die Reichweitenpartner von talent360 verbreitet. Die von Ihnen angelieferten Stellenausschreibungen müssen den von talent360 kommunizierten Anforderungen entsprechen.
- Sofern gewünscht, stellt talent360 Ihnen vor dem Start der Recruiting Kampagne einen nicht ausschließlichen und nicht verpflichtenden Mediaplan in Form eines Angebots zur Verfügung. In diesem Mediaplan ist das gesamte Medienbudget für die ausgewählte Laufzeit enthalten sowie die empfohlene Allokation des Budgets (im Folgenden “Premium Performance Kampagne”).
- Mit Bestätigung des Mediaplans erstellt talent360 seinem Kunden eine Rechnung, welche die Höhe und Zuteilung des Medienbudgets inklusive Agentur-Vergütung ausweist. Die Zahlung ist jeweils mit Zugang der Rechnung im Voraus zur Leistung fällig. Die genauen Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot auf der talent360-Plattform oder aus dem individuell erstellten Angebot.
- Mit erfolgreichem Zahlungseingang wird Ihnen innerhalb von 24 Stunden der aufgeladene Betrag (verfügbares Medienbudget) auf Ihrem talent360 Nutzerkonto freigeschalten. Das verfügbare Medienbudget wird gemäß Mediaplan für Sie unter anderem zum Kauf von Kontingenten, JobAd-Paketen oder weiteren Stellenanzeigen-relevanten Dienstleistungen verwendet. Kontingent- oder Paketbuchungen reduzieren das verfügbare Budget im Voraus mit dem Zeitpunkt der Buchung. Performance-basierte Buchungen reduzieren das Budget zum tatsächlichen Zeitpunkt der erfolgten Leistung.
- Das verfügbare Medienbudget wird jeweils einmal am Tag um 10h morgens ermittelt und bezieht sich auf den vergangenen Tag. talent360 ist bestrebt, Ihnen ein bestmögliches und akkurates Tracking zur Verfügung zu stellen, kann jedoch aufgrund von sog. Bots und invaliden Klickverhalten nicht ausschließen, dass sich das verfügbare Medienbudget aufgrund von nachträglichen Tracking-Anpassungen verändert. Stellen die Änderungen eine valide Mehrbelastung für Sie dar, werden diese unmittelbar an Sie weitergeben. Bei einer Minderbelastung erhalten Sie diese in Form von Medienbudget zurückerstattet.
- Sie können innerhalb der Servicezeit (Werktags 9-18h, Standort Berlin) talent360 beauftragen, das Medienbudget online zu investieren.
- Der Vertrag über die Veröffentlichung einzelner Stellenanzeigen oder eines Anzeigenpakets wird durch den Mediaplan oder über die talent360-Plattform abgeschlossen. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot auf der talent360-Plattform.
- Nach Abschluss des Vertrags können Sie den Zeitpunkt der Veröffentlichung einzelner Stellenanzeigen bestimmen. Der Zeitpunkt zur Veröffentlichung der jeweiligen Stellenanzeige muss innerhalb des im Angebot von talent360 bestimmten Gültigkeitszeitraums (im Folgenden „Gültigkeitszeitraum“) liegen. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums können Sie die Gestaltung und Veröffentlichung von gebuchten Stellenanzeigen nicht mehr verlangen. talent360 übernimmt während des Gültigkeitszeitraums das wirtschaftliche Risiko etwaiger Preisänderungen bei Drittanbietern. Da die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos von talent360 in der zu entrichtenden Vergütung eingepreist ist, erfolgt nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums keine Rückerstattung der Vergütung für unveröffentlichte Stellenanzeigen.
- Änderungen an der Stellenanzeige, die Sie nach erfolgter Freigabe und während des Veröffentlichungszeitraumes wünschen, wird talent360 nur vornehmen, wenn dies technisch möglich ist, Drittanbieter dies zulassen und es inhaltlich zumutbar ist. Sie haben in diesen Fällen die zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen, die der Drittanbieter für die Änderungen erhebt. Änderungswünsche des Unternehmens, die wesentliche Änderungen an der jeweiligen Stellenbeschreibung beinhalten, wird talent360 nicht vornehmen. In diesen Fällen müssen Sie die Veröffentlichung einer neuen Stellenanzeige beauftragen.
- Zahlungen, Laufzeit & Kündigung
- Sämtliche Leistungen sind vorab mit Zugang der Rechnung zu zahlen, welche Sie in Ihrem Account und via Mail einsehen können. Ohne Zahlungseingang oder ohne ausreichende Deckung des verfügbaren Mediabudgets ist es talent360 nicht möglich, die Leistung zu erbringen.
- talent360 ermöglicht es Ihnen, zum Start eines jeden Monats oder zu frei wählbaren Zeiträumen und Häufigkeiten, automatisiert eine festgelegte Summe von Ihrem Konto einzuziehen, um die Kampagnen-Aussteuerung gemäß Mediaplan zu gewährleisten.
- Gelingt es talent360 im Leistungsmonat gemäß des Mediaplans nicht, das verfügbare Medienbudget einzusetzen, so wird dieses für den nächsten Leistungsmonat automatisch gutgeschrieben.
- Laufzeit & Kündigung
- Der jeweils zuletzt abgeschlossene Nutzungsvertrag über die Agenturleistung bestimmt die maximale Laufzeit der Kampagne und die Dauer des Vertrages. Sofern im Mediaplan nicht anderweitig bestimmt, erfolgt keine automatische Verlängerung des Nutzungsvertrages. Wenn sie eine automatische Vertragsverlängerung mit uns vereinbart haben, so verlängert sich der Vertrag:
- bei monatlicher Laufzeit zum Ende des Vertragsmonats um jeweils einen weiteren Monat zu den bestehenden Mediaplan Konditionen automatisch, es sei denn der Vertrag wird von Ihnen gekündigt, Sie zeigen eine Änderung des Mediaplans oder der Allokation des Budgets an. Eine solche Kündigung, bzw eine solche Änderung muss spätestens 5 Werktage vor dem Beginn des neuen Vertragsmonats schriftlich gegenüber talent360 mitgeteilt werden.
- bei dreimonatiger Laufzeit zum Ende des der Laufzeit um jeweils weitere drei Monate zu den bestehenden Mediaplan Konditionen automatisch, es sei denn der Vertrag wird von Ihnen gekündigt, Sie zeigen eine Änderung des Mediaplans oder der Allokation des Budgets an. Eine solche Kündigung, bzw eine solche Änderung muss spätestens 10 Werktage vor dem Beginn des neuen Vertragsjahr schriftlich gegenüber talent360 mitgeteilt werden.
- Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Stand 06.04.2020
- Geltungsbereich
- Diese ergänzenden Vertragsbedingungen von talent360 GmbH (im Folgenden „Ergänzende Vertragsbedingungen Nutzungslizenzen“) gelten ergänzend zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen, sofern Sie mindestens eines der kostenpflichtig lizenzierten talent.Flow Module in Anspruch nehmen. Bei Widersprüchen zwischen den Ergänzenden Vertragsbedingungen Nutzungslizenzen und den Nutzungsbedingungen, gehen die Regelungen der Ergänzenden Vertragsbedingungen Nutzungslizenzen vor.
- Die kostenpflichtigen talent.Flow Module ermöglichen Ihnen unter anderem Ihre Recruiting- und / oder Vertriebsabläufe zu verwalten. talent360 behält sich vor, Inhalte, Funktionen und die Benutzerschnittstelle der Software Module von Zeit zu Zeit zu aktualisieren.
- Die Definitionen aus den Nutzungsbedingungen gelten auch im Rahmen der Ergänzenden Vertragsbedingungen der Nutzungslizenzen.
- Lizenzerteilung und Vergütung
- talent360 erteilt Ihnen hiermit das nicht-exklusive, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags für die Nutzungslizenzen beschränkte Recht, dieser zugrundeliegenden Software (im Folgenden „talent360-Software“) für interne Zwecke und gemäß den Nutzungsbedingungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu nutzen.
- Mit Ihrer Bestätigung der Auftragsbestätigung (im Folgenden “Rahmenvereinbarung”) starten Ihre talent.Flow Nutzungslizenzen zu den dort vereinbarten Laufzeit- und Vertragskonditionen.
- Sie können während der Vertragslaufzeit jederzeit Veränderungen an Ihren Nutzungslizenzen durchführen. Unter anderem steht es Ihnen frei Ihre Nutzungslizenzen für die Anzahl der Niederlassungen oder Usern selbstständig in dem Bereich Einstellungen in talent.Flow zu verwalten. Die sich daraus ergebenden Buchungen erfolgen zu den gemäß der Rahmenvereinbarung genannten Konditionen. Neu erworbene Lizenzen sind jeweils für mindestens einen vollen Kalendermonat gültig und können ohne Frist jeweils zum Ende des Kalendermonats innerhalb der Plattform von talent.Flow durch Deaktivierung der Nutzungslizenz gekündigt werden. Eine schriftliche Kündigung ist somit nicht erforderlich.
- Eine Verringerung des Lizenzkontingents unterhalb des bestätigten Kontingents gemäß der Rahmenvereinbarung ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich.
- talent360 bietet Ihnen ferner die Möglichkeit einzelne Module durch sogenannte Add-ons zu erweitern. Diese können direkt in der Software erworben werden. Es gelten die entsprechenden Vertrags- und Zahlungskonditionen, welche Sie mit Abschluss des Kaufs des Add-Ons bestätigen.
- Die von Ihnen zu zahlenden monatlichen Lizenzgebühren werden in der talent360-Plattform ausgewiesen. Die Höhe der Lizenzgebühren richten sich nach den in diesem Paragraphen genannten Kriterien.
- Die Vergütung ist bei Fälligkeit zu entrichten. Sie sind gegenüber talent360 für die Angabe vollständiger und richtiger Abrechnungsinformationen verantwortlich. Wird die Vergütung per Kreditkarte oder auf anderem elektronischen Wege bezahlt, bevollmächtigen Sie talent360, diese Vergütung unter Anwendung des von Ihnen gewählten Zahlungsmittels in Rechnung zu stellen. Zahlungsverpflichtungen sind nicht kündbar und gezahlte Vergütungen sind nicht erstattungsfähig, sofern nicht in den Nutzungsbedingungen anders vorgesehen. Die im Rahmen eines Abonnements erworbene Anzahl von Zugängen für Endnutzer oder Anzahl an Stellen kann während der jeweiligen Abonnements-Laufzeit nicht verringert werden.
- Mitwirkungshandlungen
- Sie sind dazu verpflichtet, die Software nach Überlassung unverzüglich auf etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den angegebenen Eigenschaften zu untersuchen und diese unverzüglich gegenüber talent360 anzuzeigen. Unterlassen Sie die Anzeige, so gilt die Software als im Zeitpunkt der Überlassung vertragsgemäß, es sei denn, dass es sich um einen Mangel oder eine sonstige Abweichung handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel oder eine solche Abweichung, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Software auch in Ansehung dieses Mangels oder dieser Abweichung als genehmigt.
- Für die mit der Software verarbeiteten Daten und Inhalte sind ausschließlich Sie verantwortlich. Sie verpflichteten sich hiermit, die Software von talent360 nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Sie werden talent360 unverzüglich, möglichst in Textform, informieren über: (i) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die talent360-Dienstleistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.
- Sie sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software selbst sicherzustellen. Das gilt insbesondere für folgende Voraussetzungen:
- Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.
- Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von talent360 müssen Sie die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Software und der talent360-Dienstleistungen kommen. talent360 ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.
- Sie sind dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für Ihre Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern und mobilen Endgeräten der Mitarbeiter, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Account sowie für die Laptops, Computer und mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.
- Sie sind weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der Ihren Mitarbeitern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten Sorge zu tragen, was beispielsweise auch das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie das Verbot der Nutzung des Accounts durch mehrere Personen beinhaltet.
- Darüber hinaus haben Sie für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.
- Laufzeit der Nutzungslizenzen
- Die Mindestlauf, sowie Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihrer mit uns geschlossenen Rahmenvereinbarung. Sofern nicht weiter spezifiziert verlängert sich Ihr Nutzungsvertrag um eine Verlängerungsperiode von 3 Monaten, sollten Sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Verlängerungsperiode kündigen.
- Änderungen an der Rahmenvereinbarung Ihrer Nutzungslizenzen teilen Sie uns bitte ebenfalls mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Verlängerungsperiode mit.
- talent360 hat das Recht, Nutzungsverträge mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu kündigen.
- Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird Ihr Account insoweit gesperrt.
Stand: 04.05.2021